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   VK Brandenburg, 10.02.2003 - VK 80/02   

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VK Brandenburg, 10.02.2003 - VK 80/02 (https://dejure.org/2003,10666)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2003 - VK 80/02 (https://dejure.org/2003,10666)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2003 - VK 80/02 (https://dejure.org/2003,10666)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Verzicht auf eine mündliche Verhandlung bei unzulässigem Nachprüfungsantrag wegen mangelnder Zuständigkeit der Vergabekammer

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuständigkeit der Vergabekammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • VK Bund, 01.02.2001 - VK 1-01/01

    Lieferung und Installation einer mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.02.2003 - VK 80/02
    Die Verwirkung findet als ein im Grundsatz von Treu und Glauben wurzelnder Vorgang der Rechtsvernichtung auch im Recht des Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 102 ff. GWB Anwendung (1. VK des Bundes, Beschluss vom 01.02.2001, Az.: VK 1-1/01).

    Zwar hat die 1. Vergabekammer des Bundes in dem zuvor schon zitierten Beschluss vom 01.02.2001 (a.a.O.) das Vorliegen einer Verwirkung abgelehnt, obwohl der Nachprüfungsantrag erst vier Monate nach Erkennen des Vergabefehlers gestellt wurde.

  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02

    Vergabeverfahren: Befangenheit eines Mitarbeiters der Vergabestelle bei

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.02.2003 - VK 80/02
    Überwiegend wird dabei die Vergabe von Dienstleistungen der Personalbeförderung mit Eisenbahnen im regionalen SPNV dem so genannten Kartellvergaberecht des 4. Teils des GWB (§§ 97 ff. GWB) unterworfen, das den § 15 Abs. 2 AEG als vermeintlich zeitlich frühere Norm verdränge bzw. das der zuständigen Behörde eingeräumte Ermessen zur Ausschreibung oder Direktvergabe begrenze (so VK Magdeburg, Beschluss vom 06.06.2002 ­ Az.: 33-32571/07 VK 05/02 MD; VK Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2002, Az.: VK 5/2002-L; in der Tendenz ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Az. 22/02, NZBau 2002, 634 (635); offenlassend: OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002, Az.: 1 Verg 2/02, NZBau 2002, 699 (703), zu den letzten beiden Entscheidungen vgl. auch Theobald/Kafka, NZBau 2002, 603 ff. Zustimmend ferner: Trautner/Dittmar, VergabeR 2002, 343 ff.; Schaaffkamp/Bayer, WiVerw 2001, 148 (165).

    Insofern hat das OLG Koblenz zutreffend eine dem Gebot des effektiven Rechtsschutz gerecht werdende Auslegung des § 18 Abs. 8 VgV herangezogen und die Zuständigkeit der Vergabekammer eines jeden infrage kommenden Landes bejaht, ohne dies freilich näher auszuführen (OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002, Az.: 1 Verg 2/02, NZBau 2002, 699 (700)).

  • VK Rheinland-Pfalz, 30.04.2002 - VK 6/02

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen Mitwirkung voreingenommener Personen am

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.02.2003 - VK 80/02
    Diese Situation hatte das OLG Koblenz nämlich gar nicht im Blickfeld seiner zu treffenden Entscheidung, da in diesem Fall nur ein Nachprüfungsantrag an eine Vergabekammer (hier des Bundeslandes Rheinland-Pfalz) vorlag, nicht aber die Vergabekammern mehrerer Bundesländer konkurrierend angerufen wurden (vgl. OLG Koblenz, a.a.O., S. 699; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.04.2002, Az.: VK 6/02).
  • VGH Bayern, 21.07.1999 - 20 AS 99.40032

    Vergaberecht: Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf Flughäfen

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.02.2003 - VK 80/02
    Ihr liegt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zugrunde, so wie auch bei anderen spezialgesetzlich geregelten vergaberechtlichen Verfahren nach § 19c LuftVG und § 7 i.V.m. Anlage 2 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste (BGBl. 1997, I, S. 2885, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.06.1999, NVwZ 1999, 1130 f. und VGH München vom 21.07.1999, NVwZ 1999, 1131 ff.) oder nach § 13a PBefG i.V.m. § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Anwendung von § 13a Abs. 1 S. 3 PBefG vom 15.12.1995 i.V.m. den Vorschriften des 1. Abschnitts der VOL/A (BGBl. I, S. 1705, vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.04.1998, LKV 1999, 31 ff.; BVerwG, Beschluss vom 06.04.2000, NVwZ 2001, 320 ff.; vgl. auch Dreher, in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl. 2001, § 97 Rdnr. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1998 - 11 B 1555/98

    Nachbarschutz; Verlust des Abwehrrechts; Zuwarten; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.02.2003 - VK 80/02
    Ferner muss der Antragsgegner tatsächlich darauf vertraut haben, dass die Antragstellerin ihr Recht nicht mehr ausüben werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbestätigung) (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 07.08.1998, NVwZ-RR 1999, 540 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 12 M 2094/99

    Bodenabfertigungsdienst; Flughafen

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.02.2003 - VK 80/02
    Ihr liegt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zugrunde, so wie auch bei anderen spezialgesetzlich geregelten vergaberechtlichen Verfahren nach § 19c LuftVG und § 7 i.V.m. Anlage 2 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste (BGBl. 1997, I, S. 2885, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.06.1999, NVwZ 1999, 1130 f. und VGH München vom 21.07.1999, NVwZ 1999, 1131 ff.) oder nach § 13a PBefG i.V.m. § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Anwendung von § 13a Abs. 1 S. 3 PBefG vom 15.12.1995 i.V.m. den Vorschriften des 1. Abschnitts der VOL/A (BGBl. I, S. 1705, vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.04.1998, LKV 1999, 31 ff.; BVerwG, Beschluss vom 06.04.2000, NVwZ 2001, 320 ff.; vgl. auch Dreher, in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl. 2001, § 97 Rdnr. 16).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.02.2003 - VK 80/02
    Ihr liegt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zugrunde, so wie auch bei anderen spezialgesetzlich geregelten vergaberechtlichen Verfahren nach § 19c LuftVG und § 7 i.V.m. Anlage 2 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste (BGBl. 1997, I, S. 2885, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.06.1999, NVwZ 1999, 1130 f. und VGH München vom 21.07.1999, NVwZ 1999, 1131 ff.) oder nach § 13a PBefG i.V.m. § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Anwendung von § 13a Abs. 1 S. 3 PBefG vom 15.12.1995 i.V.m. den Vorschriften des 1. Abschnitts der VOL/A (BGBl. I, S. 1705, vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.04.1998, LKV 1999, 31 ff.; BVerwG, Beschluss vom 06.04.2000, NVwZ 2001, 320 ff.; vgl. auch Dreher, in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl. 2001, § 97 Rdnr. 16).
  • VK Sachsen, 16.06.2000 - 1/SVK/50-00

    Vergabe einer Dienstleistung

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.02.2003 - VK 80/02
    Es kann daher dahin stehen, ob es zutrifft, dass nachrangige Dienstleistungen im Sinne des Anhangs I B generell nicht dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff., 102 ff. GWB unterfallen (so schon VÜA Bayern, Beschluss vom 28.06.1999, Az.: VÜA 38/98 zu nachrangigen Dienstleistungen gem. § 1 a Nr. 5 Abs. 2 VOL/A i.V.m. Anhang I B zur VOL/A alter Fassung, der dem heutigen § 1 a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A entspricht; dagegen jedoch mit wohl zutreffender Begründung: VK Sachsen, Beschluss vom 16.06.2000, Az.: 1/SVK/50-00; VK Bund, Beschluss vom 05.05.1999, Az.: VKA-13/99, in: E- zEG-VergabeR III 76).
  • Drs-Bund, 23.03.1993 - BT-Drs 12/4609
    Auszug aus VK Brandenburg, 10.02.2003 - VK 80/02
    Während § 15 Abs. 2 AEG bestimmt, dass die zuständigen Behörden die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Dienstleistungen im Sinne des § 15 Abs. 1 AEG ausschreiben können, also die Ausschreibung in deren Ermessen steht, war in der ursprünglichen Fassung eine Ausschreibungspflicht vorgesehen (,,...haben diese Leistungen auszuschreiben.", BT-Drs. 12/4609 zu Art. 5 § 13 Abs. 2 AEG).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.1998 - A 1/4 S 221/97

    Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen mit Omnibussen; § 13 Abs. 1

    Auszug aus VK Brandenburg, 10.02.2003 - VK 80/02
    Ihr liegt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zugrunde, so wie auch bei anderen spezialgesetzlich geregelten vergaberechtlichen Verfahren nach § 19c LuftVG und § 7 i.V.m. Anlage 2 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste (BGBl. 1997, I, S. 2885, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.06.1999, NVwZ 1999, 1130 f. und VGH München vom 21.07.1999, NVwZ 1999, 1131 ff.) oder nach § 13a PBefG i.V.m. § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Anwendung von § 13a Abs. 1 S. 3 PBefG vom 15.12.1995 i.V.m. den Vorschriften des 1. Abschnitts der VOL/A (BGBl. I, S. 1705, vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.04.1998, LKV 1999, 31 ff.; BVerwG, Beschluss vom 06.04.2000, NVwZ 2001, 320 ff.; vgl. auch Dreher, in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl. 2001, § 97 Rdnr. 16).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem

  • EuGH, 11.08.1995 - C-433/93

    Kommission / Deutschland

  • VK Düsseldorf, 18.04.2002 - VK-5/02

    Anforderungen an die Aufhebung einer Ausschreibung zur öffentlichen

  • VK Sachsen-Anhalt, 06.06.2002 - 33-32571/07 VK 5/02

    Vorrang des Offenen Verfahrens: auch bei Dienstleistungen, die nach den

  • BVerfG, 06.12.2006 - 1 BvR 2085/03

    Vorlagepflicht an den EuGH im Nachprüfungsverfahren

    Die Vergabekammer des Landes Brandenburg verwarf den Nachprüfungsantrag der Beschwerdeführerin mit Beschluss vom 10. Februar 2003 (VK 80/02).
  • OLG Brandenburg, 02.09.2003 - Verg W 3/03

    Pflicht zur Ausschreibung von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs

    Die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin gegen die Beschlüsse der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 10.2.2003 (VK 80/02) und vom 14.3.2003 (VK 14/03) werden zurückgewiesen.

    die Beschlüsse der Vergabekammer Brandenburg vom 10. Februar 2003 - VK 80/02 - und vom 14.3.2002 - VK 14/03 - aufzuheben, .

  • VK Brandenburg, 14.03.2003 - VK 14/03

    Direktvergabe eines Gleisbauauftrages

    Zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit der Vergabekammer, über einen Nachprüfungsantrag zu einer Direktvergabe von gemeinwirtschaftlichen nachrangigen Dienstleistungen des Schienenpersonennahverkehrs zu entscheiden ­ Fortführung von VK 80/02.

    Den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin hat die Vergabekammer, soweit er das Land B1 betrifft, mit Beschluss vom 10.02.2003 (Az.: VK 80/02) verworfen, weil sie für die Entscheidung nicht nach § 104 Abs. 2 GWB sachlich zuständig sei.

    Zur Begründung führt er im Wesentlichen unter Bezugnahme auf den Beschluss der Vergabekammer vom 10.02.2003 (VK 80/02) aus, das Nachprüfungsverfahren sei unzulässig, weil der 4. Teil des GWB nicht anwendbar sei.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die diesem Verfahren zugrunde liegenden Akten und die eingegangenen Schriftsätze der Beteiligten sowie den Beschluss der Vergabekammer vom 10.02.2003 zum Az.: VK 80/02 Bezug genommen.

  • VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/05

    Abschluss von Verträgen zur Teilprivatisierung der Stadtreinigung im Rahmen eines

    Ein Recht auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens zur Durchsetzung eventueller vergaberechtlicher Ansprüche im Sinne von §§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 GWB kann demnach nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung bereits eine längere Zeit verstrichen ist und zum anderen besondere Umstände hinzugetreten sind, die eine spätere Geltendmachung des Vergaberechtsschutzes als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.02.2005, Az. VK SH 01/05; VK Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2003, Az. VK 80/02; VK Bund, Beschluss vom 11.11.2004, Az. VK 1 - 207/04; Beschluss vom 13.11.2002, Az. VK 2 - 78/02; Beschluss vom 01.02.2001, Az. VK 1-1/01; VK Sachsen, Beschluss vom 15.07.2003, Az. 1/SVK/092-03).

    Auch für den hier gegebenen Fall der de-facto-Vergabe kann es potenziellen Bietern nach der Rechtsprechung des OLG Dresden (Beschluss vom 11.09.2003, Az. WVerg 0007/03) und der VK Brandenburg (Beschluss vom 10.02.2003, Az. VK 80/02) zugemutet werden, nachdem sie Informationen erlangt haben, die das Unterlassen eines Vergabeverfahrens bedeuten, unverzüglich nach Kenntniserlangung zu rügen und die Vergabekammer anzurufen, wenn sie die Durchführung eines Vergabeverfahrens erzwingen wollen.

  • VK Sachsen, 15.07.2003 - 1/SVK/092-03

    Verstoß gegen Treu und Glauben bei verspäteter Antragstellung?

    Zu diesem Zeitpunkt musste der Auftraggeber mit einem Verfahren zu diesen Vorwürfen nicht mehr rechnen, zumal über ein Jahr nach Ablauf der gesetzten Frist Nach ständiger Rechtsprechung (VK Bund mit Beschluss vom 1.02.2001, VK 1 1/01; VK Bund a.a.O. und VK Brandenburg mit Beschluss vom 10.02.2003, VK 80/02) tritt Verwirkung bereits nach einem Zeitraum von vier Monaten ein.
  • VK Schleswig-Holstein, 05.08.2003 - VK-SH 21/03

    Nur Maßnahmen der Vergabestelle können geprüft werden!

    Sofern nämlich die Behörden den zu vergebenden Auftrag ausschreiben - wie im vorliegenden Fall - unterliegen sie dem Vergaberechtsregime und können sich nicht den zwingend einzuhaltenden Vergaberechtsvorschriften entziehen (OLG Düsseldorf v. 26.07.2002 Az.: Verg 22 / 02; VK Düsseldorf v. 18.04.2002 Az.: VK - 5 / 2002 - L; OLG Koblenz v. 05.09.2002 Az.: 1 Verg . 2 / 02; der Beschluss der VK Brandenburg v. 10.02.2003 Az.: VK 80/02 steht nicht entgegen, denn in dem Verfahren ist es gerade nicht zur Ausschreibung gekommen).
  • VK Sachsen, 04.08.2003 - 1/SVK/096-03

    Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

    Nach ständiger Rechtsprechung (VK Bund mit Beschluss vom 1.02.2001, VK 1 1/01; VK Bund a.a.O. und VK Brandenburg mit Beschluss vom 10.02.2003, VK 80/02) tritt Verwirkung bereits nach einem Zeitraum von vier Monaten ein.
  • VK Sachsen-Anhalt, 02.06.2005 - VK 2 LVwA LSA-12/05
    Ferner muss die Vergabestelle tatsächlich darauf vertraut haben, dass die Antragstellerin ihr Recht nicht mehr ausüben werde (Vertrauenstatbestand) und sichinfolgedessen in ihren Vorkehrungen so eingerichtet hat, dass ihr durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbestätigung) (vgl. VK des Landes Brandenburg - VK 80/02).
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